16.04.2010, 22:03
Die Betreiberin ist Österreicherin und muss sich daher nicht an das deutsche Telemediengesetz halten, sondern an das österreichische Mediengesetz.
Dank § 25 MedienG muss die Betreiberin kein Impressum veröffentlichen, sondern es genügt eine sogenannte Offenlegung, die den Namen (nach verbreiteter Ansicht nicht zwangsläufig den bürgerlichen Namen, und dieser Ansicht schliesse ich mich an) und den Ort, aber nicht die vollständige Adresse enthält. Diese Informationen sind als ihre Unterschrift an diesen Text anschliessend zu finden.
Das § 25 MedienG verlangt auch die Nennung einer grundlegenden Richtung, was bedeutet, dass hier auch der Wunsch der Betreiberin nach angeregten Diskussionen und vielen Fanfictions zur US-Fernsehserie "Earth: Final Conflict" genannt werden muss.
Innsbruck, den 16.4.2010, Wandermaus Veria
Dank § 25 MedienG muss die Betreiberin kein Impressum veröffentlichen, sondern es genügt eine sogenannte Offenlegung, die den Namen (nach verbreiteter Ansicht nicht zwangsläufig den bürgerlichen Namen, und dieser Ansicht schliesse ich mich an) und den Ort, aber nicht die vollständige Adresse enthält. Diese Informationen sind als ihre Unterschrift an diesen Text anschliessend zu finden.
Das § 25 MedienG verlangt auch die Nennung einer grundlegenden Richtung, was bedeutet, dass hier auch der Wunsch der Betreiberin nach angeregten Diskussionen und vielen Fanfictions zur US-Fernsehserie "Earth: Final Conflict" genannt werden muss.
Innsbruck, den 16.4.2010, Wandermaus Veria